Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gründerin des Vereins – Vanessa Schulze-Plaschnick – , die es ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Im Falle, dass Frau Vanessa Schulze-Plaschnick als Vorstandsvorsitzende diese Aufgabe nicht übernehmen kann, fällt das Vermögen des Vereins an den zweiten Vorsitzenden, welcher es ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.