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Willkommen bei emma – Gemeinsam stark: Selbsthilfe für Gesundheit, Soziales und Inklusion
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Bei verschiedenen Leistungsansprüchen wurden Erleichterungen und Verbesserungen vorgenommen. Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 30.09.2020.
Empfänger von Pflegegeld müssen ab einem Pflegegrad bei 2 einen verpflichtenden Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 durchführen lassen. Diese Regelung ist bis zum 30.9.2020 ausgesetzt.
Sie brauchen somit keine Kürzungen befürchten, wenn Sie in der Zeit den Beratungsbesuch auslassen. Die Beratung bleibt aber auf freiwilliger Basis bestehen. Fragen Sie dazu Ihre Pflegekasse.
In einigen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, eingeschränkt in Rheinland-Pfalz) können die mit dem Entlastungsbetrag von 125 Euro möglichen Unterstützungsleistungen bis zum 30.09.2020 auch von Personen, z.B. aus der Nachbarschaft, erbracht werden, die bisher noch keinen Qualifikationsnachweis in Form einer ansonsten verpflichtenden Schulung haben. Das erleichtert die Suche nach passenden Helfern – beispielsweise Angehörige, vergleichbare Nahestehende oder nachbarschaftlicher Unterstützung. Hierbei darf es sich nicht
um Personen handeln, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben. Ihnen stehen damit monatlich 125€ plus die monatlichen 125€ aus dem Jahr 2019 zur Verfügung (siehe nachfolgender Absatz).
Dazu ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Dem Antrag sind Rechnungen und Quittungsbelege beizufügen.
Selbiges gilt in allen Bundesländern bei einem Pflegegrad 1!
Link zur GKV Gesetzesanpassung zur Einsicht
In allen Bundesländern gilt: Sie können noch nicht verwendete Entlastungsbeträge aus dem Jahre 2019 statt bis zum 30.06.2020 nun bis zum 30.09.2020 nutzen.
Wenn Angehörige wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation der Arbeit fernbleiben muss, so kann für längstens 10 Tage ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt werden. Es beträgt 90% des Nettoarbeitsentgeldes, maximal jedoch 96,25€ pro Arbeitstag (insgesamt bis zu 962,50€). Die Neuregelung sieht einen vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld vor. Es wird bis zum 30.09.2020 auch dann gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen im Zuge der COVID-19-Pandemie nur selbst auffangen können. Bis zum 30.09.2020 sollen Angestellte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, das Pflegeunterstützungsgeld insgesamt für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass eine pandemiebedingte und akute Pflegesituation eingetroffen ist, die bewältigt werden muss. Damit wird pflegenden Angehörigen mehr Zeit eingeräumt, um die Pflege zu Hause sicherzustellen oder neu zu organisieren, wenn zum Beispiel wegen der COVID-19-Pandemie Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Pflegedienste nicht mehr wie gewohnt arbeiten.
Link zum ursprünglichen Antragsformular
Statt 1.612 € stehen befristet zum 30.09.2020 nun 2.418€ jährlich zur Verfügung. Unter Verwendung von zusätzlich nicht genutztem Budget aus der Verhinderungspflege stehen somit maximal 4.030€ zur Verfügung.
Rückwirkend vom 01.04.2020 bis vorerst zum 30.09.2020 können anstelle der 40€ aufgrund der gestiegenen Kosten der Hygieneartikel nun 60€ monatlich mit der Pflegekasse verrechnet werden.
Beschäftigte, die gleichzeitig einen Angehörigen pflegen, werden befristet bis zum 30.09.2020 die Möglichkeit bekommen, mit Zustimmung des Arbeitgebers Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler nutzen zu können. Wer die gesetzlichen Auszeiten von sechs Monaten Pflegezeit oder 24 Monaten Familienpflegezeit bisher nicht voll genutzt hat, soll kurzfristig Restzeiten der Freistellungen in Anspruch nehmen können (max. Gesamtdauer: 24 Monate).
Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber wird bei der Familienpflegezeit vorübergehend nur zehn Tage betragen. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend unterschritten werden. Die Ankündigung in Textform genügt. Auch wird der unmittelbare Anschluss zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit befristet entfallen.
Das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz wird den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen können bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Die Rückzahlung der Darlehen soll für die Betroffenen erleichtert werden.
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt pflegende Angehörige vor besondere Herausforderungen. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, beantwortet wichtige Fragen rund um die Thematik Pflege und Beruf.
Das Video finden Sie hier.
Aufgrund der mangelnden Hygienehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel zur Corona-Zeit, sind die Preise enorm gestiegen. Als Reaktion darauf wurde die Pauschale für Pflegehilfsmittel rückwirkend vom 01. April bis vorläufig September von 40 auf 60€ erhöht!
Wenn Sie von Ihrem Anbieter noch nicht informiert wurden, fragen Sie unbedingt nach.
Sowohl in Apotheken als auch bei Online-Anbietern ist der Anspruch ohne weitere Beantragung bei der Pflegekasse möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Patienten das neue Medikament Trikafta zur Behandlung bei Mukoviszidose bereits vor der Zulassung in Deutschland erhalten.
Trikafta gehört somit zum sogenannten Compassionate Use Programm und in der folgenden Tabelle finden Sie Ansprechpartner zur Beantragung.
In dem folgenden Artikel finden Sie allgemeine Informationen zu dem neuen Medikament Trikafta.
Trikafta ist bei Mukoviszidose-Patienten mit mindestens einer F508del-Mutation wirksam. Die Wirksamkeit wurde in zwei Studien nachgewiesen. Lesen Sie weiter…
Der Mukoviszidose e.V. bietet weiterhin ein regelmäßiges Sportangebot für Zuhause an.
Wir finden, dass ist eine gute Alternative oder auch eine optimale Ergänzung zur Physiotherapie.
Der Beitrag als Video ist erreichbar unter:
https://www.facebook.com/192816524166637/posts/2903229459791983/?vh=e
Quelle: Facebook MHH https://www.facebook.com/MHHnova/
Kostenlose Hörbücher, Hörspiele und Reportagen für Kinder vom OHRKA e.V.!
https://www.ohrka.de/elternbereich/ueber-ohrka/alle-hoerabenteuer/
Auch auf die Gefahr hin, dass alles weggeworfen werden muss, fängt der weltgrößte Hersteller von Impfstoffen schon mal an zu produzieren.
Es handelt sich um einen viralen Impfstoffvektor mit dem Namen “ChAdOx1 nCoV-19”.
https://www.tagesschau.de/ausland/indien-corona-impfstoff-101.html
Wir haben uns die Playmobil Atemmaske bestellt und für Euch ausprobiert!
Fazit:
Preis ?
Lieferdauer ?
Desinfizierbar ? gut zu reinigen
Aufbau ? einfach und gut erklärt
Zubehör ? alles dabei zum sofort verwenden
➕ Vorteile: wiederverwendbar, gut zu reinigen, preisgünstig, mittlerweile in drei Größen erhältlich, bekommt gut Luft darin
➖ Nachteile: Das Taschentuch als Filtereinsatz muss schon gut angepasst werden, damit alle Öffnungen bedeckt sind. Im Vergleich zu Masken aus anderen Materialien hat man das Gefühl, dass die eigene Stimme nicht „ungefiltert“ hörbar ist.
Die Lunge als Kunstobjekt